Möglich wurden diese Wege nur dank des Engagements und der tätigen Mitarbeit von vielen engagierten Personen und Organisationen: Angefangen bei ThüringenForst, Gemeinden, Nationalen Naturlandschaften, Natura2000-Stationen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden, Privatwaldbesitzern, aktiven Bürgern aus den Gemeinden bis hin zu den Mitarbeiter*innen der Ministerien und vielen mehr.  Bei jedem der 15 Wanderwege gibt es Ansprechpartner und Organisationen, die sich auch in der Zukunft um „ihre“ Urwaldpfade kümmern werden.

Auch der WWF wird weiter dabeibleiben. Um die Instandhaltung und Weiterentwicklung der Thüringer Urwaldpfade zu ermöglichen, haben wir den „Förderverein Thüringer Urwaldpfade“ gegründet. Damit wollen wir weiter in Kontakt bleiben, die Internetpräsenz „thueringer-urwaldpfade.de“ pflegen, gemeinsam neue Aktivitäten zu den Urwaldpfaden planen und umsetzen, zusammen für die Urwaldpfade werben und finanziell unterstützen, wenn mal etwas zu reparieren ist. Mit dabei sind schon Vertreter*innen vom WWF, von Kommunen, von Stiftungen und Vereinen, Museen und Einrichtungen.

Wenn auch Sie für die Thüringer Urwaldpfade aktive werden wollen, möchten wir Sie herzlich einladen, aktives Mitglied im Förderverein zu werden.

Zweck des „Verein zur Förderung und Unterstützung des Naturerlebens in Urwäldern von morgen e.V.“ (Urwaldpfade-Förderverein) ist die die Förderung des Naturerlebens und der Vermittlung des Naturschutzgedankens im umfassenden Sinne, der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Existenz von Tieren und Pflanzen sowie der Bewahrung all dieser Güter vor einer Beeinträchtigung und Zerstörung.

Zweck des Urwaldpfade-Fördervereins ist insbesondere

1. die Pflege und Entwicklung von Naturerlebniswegen, insbesondere der „Thüringer Urwaldpfade“;

2. die Förderung des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt insbesondere durch Arten-, Biotop- und Tierschutz sowie durch Landschaftspflege;

3. die Förderung Ressourcen schonenden, umweltverträglichen Lebens und nachhaltigen Wirtschaftens;

4. die Förderung der Umwelt- und Naturbildung im schulischen und außerschulischen Bereich;

5. die Förderung der Kulturlandschaft, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;

6. die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen entsprechend der genannten Zwecke;

7. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.